Hansen-Bingas Seminare
Hansen Bingas Seminare bietet
Rechtsseminare und psychologische Seminare für Fachkräfte
aus Therapie und Pflege
einfach organisiert
direkt bei Ihnen vor Ort
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Westendallee 74
14052 Berlin
+49 30 405 66 094
+49 163 273 29 18
mail@hansen-bingas-seminare.de
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Grippeschutz im Krankenhaus: Personal unzureichend geimpft
Berlin – Ansteckungsrisiko am Krankenbett: Nach einer Umfrage des Robert Koch-Instituts (RKI) schützen sich Mitarbeiter zahlreicher deutscher Krankenhäuser zu wenig vor dem Grippe-Virus. Demnach war in der Saison 2018/19 nur gut jeder zweite Beschäftigte (52 Prozent) gegen Influenza geimpft, wie aus dem aktuellen Epidemiologischen Bulletin des RKI in Berlin hervorgeht. An der Umfrage nahmen 171 Kliniken mit gut 27.000 Mitarbeitern teil.
Einsatz von Klinikclowns in der Altenpflege soll erforscht werden
Mittwoch, 27. November 2019
München – Die „Visiten“ der Klinikclowns in Einrichtungen der Altenpflege und ihre Wirkung auf die dort lebenden Menschen soll wissenschaftlich untersucht werden. Das teilte der Dachverband Clowns in Medizin und Pflege Deutschland in München mit.
Das Bundesgesundheitsministerium stelle für das Forschungsprojekt der Technischen Hochschule Deggendorf (THD) zusammen mit dem Dachverband Mittel in Höhe von 500.000 Euro zur Verfügung.
Zweck der dreijährigen Forschungsarbeit sei es, die Wirkungsweise von Clownvisiten bundesweit in größeren stationären Einrichtungen zu analysieren. Ermittelt werden sollen die „Erfolgsfaktoren“ dieser emotionalen Zuwendung zu den Heimbewohnern.
Es gehe darum, daraus Qualifikationsanforderungen und Rahmenbedingungen der Clownvisiten sowie der Aus- und Weiterbildung von Klinikclowns abzuleiten. Ihr Resultat diene der weiteren Professionalisierung und Qualitätssicherung der Arbeit der Clowns im Altenpflegebereich.
aerzteblatt.de
Humor und Clownerie seien Türöffner für gute und gelingende Begegnungen, sagte Pflegewissenschaftler Michael Boßle. Von der Studie erhoffe er sich evidente Belege, die zeigen sollten, dass dieser Ansatz aus der stationären Altenhilfe nicht mehr wegzudenken sei. © kna/aerzteblatt.de
Einen Arztfehler nachzuweisen, ist für Patienten eine Qual
Auch Ärzte machen Fehler. Das ist für die betroffenen Patienten schlimm genug – und das Leid oft unermesslich groß. Wenn Betroffene dann aber Schadenersatz einklagen wollen, wird es schnell aussichtslos. Das muss der Gesetzgeber dringend ändern.
Gesetz für bessere Pflegelöhne: Flächentarifvertrag oder Lohnuntergrenzen
Der Bundestag hat das Gesetz für bessere Pflegelöhne beschlossen.
Es wird auf jeden Fall zu einer besseren Bezahlung von Pflegekräften führen: Entweder über einen Flächentarifvertrag oder über höhere Lohnuntergrenzen. „Wir stärken die Voraussetzungen dafür, dass nach Tarif bezahlt wird – und die Höhe sich unterscheidet, je nachdem ob Hilfskräfte oder examinierte Pflegekräfte im Einsatz sind“, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Jetzt seien die Sozialpartner gefragt, die Möglichkeiten des Gesetzes zu nutzen.
SG Münster: Krankenkasse kann Pflegedienst ablehnen
Wechsel des Pflegedienstes auch bei Intensivpflege möglich
(Sozialgericht Münster, Beschluss vom 21.06.2019, Az. S 17 KR 1206/19 ER)
Bei der häuslichen Krankenpflege haben Patienten keine ganz freie Wahl. Die Krankenkasse kann einen Pflegedienst zum Beispiel ablehnen, weil er zu teuer ist – und damit sogar einen Wechsel erzwingen.
GPS-Alarm für geistig Behinderte mit Weglauftendenz als Hilfsmittel
Das LSG Celle-Bremen hat entschieden, dass eine fixierbare GPS-Uhr mit Alarmfunktion ein Hilfsmittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung sein kann.
Psychische Erkrankung eines Ersthelfers kann nicht als Berufskrankheit anerkannt werden
Für die Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung als Wie-Berufskrankheit fehlt es an einem generellen Ursachenzusammenhang
Bundesrat äußert sich zu geplanter Angehörigen-Entlastung
Bundesrat äußert sich zu geplanter Angehörigen-Entlastung
Der Bundesrat hat am 11.10.2019 die Pläne der Bundesregierung beraten, erwachsene Kinder pflegebedürftiger Eltern finanziell zu entlasten: Zukünftig sollen die Sozialhilfeträger auf das Einkommen der Kinder erst dann zurückgreifen dürfen, wenn ihr Bruttoeinkommen 100.000 Euro übersteigt.
BGH zu mutmaßlicher Einwilligung bei Schmerzmittelgabe“Mitleidsspritze“ durch Pflegerin kann erlaubt sein
01.10.2019
sudok1 – stock.adobe.com
Eine Pflegerin spritzte einem Krebspatienten kurz vor dessen Tod eine Überdosis Morphin – entgegen der ärztlichen Verordnung. Das Landgericht verurteilte sie deshalb wegen Körperverletzung, doch der BGH äußert Zweifel.
Senioren wollen mehr Selbstbestimmung im Betreuungsrecht
Vermischtes
Donnerstag, 5. September 2019
/dpa
Bonn – Für mehr Selbstbestimmung im Betreuungsrecht hat sich die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) ausgesprochen. „Die zentrale Aufgabe rechtlicher Betreuung muss es sein, Menschen bei Entscheidungen zu unterstützen, ihnen zu helfen und ihre Rechte geltend zu machen“, heißt es in einer heute in Bonn veröffentlichten Stellungnahme der Interessensvertretung.