Sperrzeit bei Aufgabe des Arbeitsplatzes zur Pflege eines nahen Angehörigen

Zur Anerkennung eines wichtigen Grundes nach § 159 Abs. 1 Satz 1 SGB III für Arbeitsplatzaufgabe bei der Pflege eines nahen Angehörigen
Die Aufgabe eines Arbeitsplatzes aus persönlichen Belangen, insbesondere bei der Notwendigkeit zur Pflege eines nahen Angehörigen kann ausnahmsweise einen wichtigen Grund darstellen. Bei der Beurteilung, ob ausnahmsweise persönliche Belange die Interessen der Versicherten­gemeinschaft an der Aufrechterhaltung des Arbeits­verhältnisses überwiegen, sind jedoch sämtliche Beweggründe und Umstände des Einzelfalles zu würdigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe hervor.

Bund will Einreise philippinischer Pflegekräfte beschleunigen

Berlin – Durch Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte will die Bundesregierung den Fach­kräftemangel in der Pflege entgegenwirken und hat dafür im Sommer unter anderem auf den Philippinen kräftig die Werbetrommel gerührt. Bislang haben es offenbar aber erst we­nige Pflegekräfte nach Deutschland geschafft – auch, weil die Bearbeitung der Visa nur schleppend vorangeht.

Koalitionsvertrag: Spahn will nicht nachverhandeln, aber über konkrete Themen reden

Magdeburg – Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn (CDU) sieht keinen Grund, den Koa­litionsvertrag mit der SPD noch mal aufzuschnüren. Eine neue Parteiführung sei nicht per se ein Anlass, Koalitionsverträge neu zu verhandeln, sagte Spahn heute in Magdeburg mit Blick auf die neuen Parteivorsitzenden vom Koalitionspartner SPD.

Spahn ändert nach Protest Reformpläne für Intensivpflege­patienten

Berlin – Nach heftiger Kritik an einem Gesetz zur Reform der Reha- und Intensivpflege, hat das Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter­ium (BMG) heute seine Reformpläne geändert. Dem­nach soll deutlicher formuliert werden, dass beispielsweise Intensivpflegepatienten, die am sozi­alen Leben teilhaben, auch weiterhin zu Hause betreut werden können, erklärte Bundes­gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) heute in Berlin.

Krankenhaus muss wegen Verwechselung eines Patienten Geldbuße bezahlen

Mainz – Wegen Fehlern im Umgang mit Patientendaten muss ein Krankenhaus in Rhein­land-Pfalz eine Geldbuße von 105.000 Euro bezahlen. Der Landesdatenschutzbeauftragte Dieter Kugelmann teilte mit, bei der Aufnahme eines Patienten sei es zu einer Verwechs­lung gekommen und im Zusammenhang damit zu mehreren Verstößen gegen die Daten­schutz-Grundverordnung.