Entziehung des Doktorgrades wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens gerechtfertigt
Grob fahrlässig Handeln für Entziehung des Doktorgrades ausreichend
Das Verwaltungsgericht Gießen hat die Klage eines Mediziners abgewiesen, der sich gegen die Entziehung seines ihm im Jahr 2005 verliehenen Doktorgrades durch die Justus Liebig Universität in Gießen gewandt hatte. hatte.