Entwurf zur Intensivpflege entmündigt Patienten weiterhin
Berlin – Das Selbstbestimmungsrecht von Patienten wird mit dem Gesetzentwurf zur Intensivpflege weiterhin verletzt. Dieser Ansicht sind mehrere Interessenverbände, die bei der gestrigen Beratung des Entwurfes im Gesundheitsausschuss als Sachverständige geladen waren. Sollte das Gesetz in seiner jetzigen Form verabschiedet werden, könne vielen Betroffenen, die bislang im eigenen Zuhause gepflegt werden, auch gegen ihren Willen ein Umzug in stationäre Einrichtungen drohen.