Für Krankschreibungen ab Montag wieder Arztbesuch nötig

Berlin – Für Krankschreibungen bei leichten Atemwegsbeschwerden müssen Arbeitneh­mer ab dem 20. April wieder zum Arzt gehen. Eine in der Corona-Epidemie einge­führte Ausnahmeregelung, dass dies auch nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt ging, wird nicht verlängert. Das beschloss der Gemeinsame Bundes­aus­schuss (G-BA) heute. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte sich für eine Verlängerung bis zum 3. Mai einge­setzt.