Senioren- und Demenzwohngruppe hat Anspruch auf Leistungen der medizinischen Behandlungspflege durch Krankenkasse

Anspruch gilt auch für einfache und durch medizinischen Laien leistbare Maßnahmen der medizinischen Behandlungspflege
Das Bayerische Landessozialgericht hat entschieden, dass die Bewohner von Senioren- und Demenzwohngruppen grundsätzlich einen Anspruch auf Leistungen der medizinischen Behandlungspflege gegenüber ihrer Krankenkasse haben.