BAG: Erkrankung aufgrund Konflikts am Arbeitsplatz kann außerordentliche Kündigung des Arbeitnehmers rechtfertigen
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.03.2018
– 8 AZR 190/17 –
Drohende Verschlechterung des Gesundheitszustands bei Weiterbeschäftigung
Erkrankt ein Arbeitnehmer, weil es zu Konflikten mit dem Arbeitnehmer kommt, und würde sich der Gesundheitszustand bei einer Weiterbeschäftigung verschlechtern, kann dies eine außerordentliche Kündigung seitens des Arbeitnehmers gemäß § 626 Abs. 1 BGB rechtfertigen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.