COVID-19 kann eine Berufskrankheit sein
Berlin – Eine SARS-CoV-2-Infektion ist im Regelfall kein Arbeitsunfall, auch nicht für Ärzte, Pflegekräfte und andere Gesundheitsberufler. Anders verhält sich bei der Frage nach einer Berufskrankheit. Das machte die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblattes deutlich.