Telekommunikationsunternehmen müssen Standortdaten immer an 112-Notrufstellen weitergeben
Ausland
Donnerstag, 5. September 2019
/petrovk, stock.adobe.com
Luxemburg – Telekommunikationsunternehmen müssen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in jedem Fall Standortdaten an 112-Notrufstellen senden. Das gelte auch dann, wenn die Anrufe von Handys ohne SIM-Karte eingingen, erklärten die Luxemburger Richter heute (Rechtssache C-417/18). Die EU-Staaten müssten die Umsetzung dieser Regelung sicherstellen.
Hintergrund ist ein Fall aus Litauen: Eine 17-Jährige wurde nach Angaben des EuGH in einem Vorort entführt, vergewaltigt und im Kofferraum eines Autos lebendig verbrannt. Während sie im Kofferraum eingesperrt war, habe sie mit einem Mobiltelefon unter der europaweit einheitlichen Notrufnummer 112 gut ein Dutzend mal um Hilfe gerufen.