Regierung plant bundeseinheitliche Regeln für Lockerung des Arbeitszeitgesetzes
Berlin – In zahlreichen Bundesländern sind die Arbeitszeitvorschriften für bestimmte Tätigkeiten wegen der Coronakrise bereits gelockert worden. Die Bundesregierung will nun einen „bundeseinheitlichen Rahmen“ dafür schaffen. Sie werde „zeitnah eine Rechtsverordnung erlassen“, wie das Bundesarbeitsministerium heute mitteilte. Laut Arbeitszeitgesetz ist dies „in epidemischen Lagen von nationaler Tragweite“ zulässig – allerdings nur zeitlich befristet.