Pflegeheim hat keine Pflicht zur lückenlosen Beaufsichtigung von Demenzkranken ohne Anhaltspunkte für Sturzrisiko
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 18.09.2019
– 7 U 21/18 –
Schutz des Patienten vor Sturz ist mit Schutz der Intimsphäre des Patienten abzuwägen
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass ein Pflegeheim keine Pflicht zur lückenlosen Beaufsichtigung von Demenzkranken hat, wenn bei den Patienten keine Anhaltspunkte für ein Sturzrisiko bestehen.